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2022-08-27 04:18:31 By : Mr. Kirk L

Treppenhaus statt Verhandlungssaal: Richterin Rita Kretzschmar (61, oranges Oberteil) verhandelte einen Geländer-Streit

Dresden – Das gibt es auch nicht alle Tage: Das Amtsgericht der Landeshaupstadt verhandelte am Freitag in einem Treppenhaus im Stadtteil Mickten. Eine Mieterin hatte die Sächsische Wohnungsgenossenschaft nach der Modernisierung verklagt.

BILD hatte bereits Anfang August über den Fall berichtet: Sylvia Hain (68) kommt nicht mehr die Treppen hinunter – nach der Sanierung war das Geländer hoch gesetzt worden.

Seit 37 Jahren lebt die behinderte Rentnerin – die als Kind an Polio (Kinderlähmung) erkrankte – im Hochparterre auf der Lommatzscher Straße.

Klägerin Sylvia Hain (68) – sitzt zu Hause im Rollstuhl, die Treppe geht sie zu Fuß – mit ihrem Anwalt Michael Möbius (38). Auch die neue, höhere Türschwelle wird nun wieder abgesenkt

Die halbe Treppe zwischen Wohnungs- und Haustür schafft die Rentnerin nur, wenn sie den rechten Unterarm als Stützhilfe auf das Geländer legen kann, mit dem linken Arm stemmt sich mit einer Gehhilfe von Stufe zu Stufe. Das kann sie nun nicht mehr.

Das eiserne Treppengeländer hatte einen Aufsatz mit hölzernem Handlauf erhalten – und die Genossenschaft zeigte kein Entgegenkommen, es an ihrem Geländer wegzulassen. Bis auf einen Prozess ließ es der Großvermieter ankommen. Gestern lud Richterin Rita Kretzschmar (61) alle Beteiligten zur Verhandlung ins Treppenhaus.

Erst feuerte ihn Kretschmer wegen etlicher Affären und Personalmauschelein in seinem Ministerium, jetzt wurde er auch als Kreischef in SOE abserviert.

„Wir sind hier, um eine Lösung zu finden. Kann man den Geländer-Aufsatz nicht einfach zurückbauen“, sagte die Richterin ein. Schließlich lenkte die Wohnungsgenossenschaft (WG) ein: „Wir stellen den vorherigen Zustand wieder her“, so die WG-Justiziarin.

Eine Lösung, für die es eigentlich keines kostspieligen Prozesses bedurft hätte. Mieterin Sylvia Hain erleichtert: „Danke, dass BILD meinen Fall öffentlich gemacht hatte und beim Prozess dabei war. Das hat geholfen.“

Der Handlauf des Geländers wurde höher gesetzt, die behinderte Mieterin (Klägerin) kommt daher nicht mehr die Treppe hinunter